Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Das Eisenbahn Bundesamt ist bemüht, die Webseiten des GeoPortal.EBA barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das GeoPortal.EBA wurde noch keinem Barrierefreiheitstest unterzogen.

Bei der weiteren Entwicklung des GeoPortal.EBA sollen die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer aktuellen Fassung berücksichtigt werden. Hierbei sollen teilweise Kriterien der WCAG-Priorität AAA erfüllt werden, welche eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit ermöglichen. In der kommenden Zeit werden BITV-Kurztests auf ausgewählten Seiten durchgeführt werden. Der abschließende Barrierefreiheitstest soll nach dem Livegang des übernächsten Releases des GeoPortal.EBA stattfinden.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente

Die auf den Seiten bereitgestellten PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Die Erstellung der PDF-Dokumente erfolgt mitunter nicht durch das Eisenbahn Bundesamt. Das Eisenbahn Bundesamt ist bemüht, die PDF-Dokumente zumindest soweit aufzubereiten, dass ein barrierearmer Zugang gewährleistet ist.

Kartenanwendung

Die eingesetzte Kartenanwendung kann aus technischen Gründen nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Für künftige Umsetzungen sollen die Anforderungen der BITV 2.0 berücksichtigt werden, soweit der Stand der Technik dies ermöglicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.03.2022 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis per E-Mail ( poststelle@eba.bund.de ) mit der Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir werden unser Möglichstes versuchen, Ihnen die Inhalte barrierefrei anzubieten.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, mit dem Ziel mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de